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611.4 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes |
| * | Verkündet als Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 69) |
Fundstelle: GVBl. LSA 2010, S. 69
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Sachsen-Anhalt belegene Grundstücke beziehen, beträgt 4,5 v. H.
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 1. März 2010 verwirklicht werden.