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31.17 Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen Vom 14. Februar 2008 Fundstelle: GVBl. LSA 2008, S. 50
§ 1
Aufhebung der Amtsgerichte Hettstedt
und Osterburg
(1) Das Amtsgericht Hettstedt wird mit Ablauf des 31. Dezember
2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts
Hettstedt dem Bezirk des Amtsgerichts Eisleben zugelegt.
(2) Das Amtsgericht Osterburg wird mit Ablauf des 31. Dezember
2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts
Osterburg dem Bezirk des Amtsgerichts Stendal zugelegt.
§ 2
Zulegung des Gebietes der Stadt
Roßlau (Elbe) an das Amtsgericht Dessau
Dem Bezirk des Amtsgerichts Dessau wird ab dem 1. März
2008 das Gebiet der Stadt Roßlau (Elbe) in den Grenzen vom 30. Juni 2007 zugelegt.
§ 3
Aufhebung der Arbeitsgerichte Halberstadt
und Naumburg
(1) Das Arbeitsgericht Halberstadt wird mit Ablauf des 31.
Mai 2009 aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts
Halberstadt dem Bezirk des Arbeitsgerichts Magdeburg zugelegt.
(2) Das Arbeitsgericht Naumburg wird mit Ablauf des 31. Dezember
2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts
Naumburg dem Bezirk des Arbeitsgerichts Halle zugelegt.
(3) Es werden
- 1.
ab dem 1. Januar 2009 in Naumburg vom Arbeitsgericht Halle
und
- 2.
ab dem 1. Juni 2009 in Halberstadt vom Arbeitsgericht Magdeburg
Gerichtstage abgehalten und Rechtsantragstellen eingerichtet.
§ 4
Aufhebung des Sozialgerichts Stendal
(1) Das Sozialgericht Stendal wird mit Ablauf des 31. Oktober
2010 aufgehoben. Ab dem 1. November 2010 ist der Bezirk des Sozialgerichts Stendal
dem Bezirk des Sozialgerichts Magdeburg zugelegt.
(2) Ab dem 1. November 2010 werden in Stendal vom Sozialgericht
Magdeburg Gerichtstage abgehalten und eine Rechtsantragstelle eingerichtet.
§ 5
Aufhebung des Verwaltungsgerichts
Dessau
Das Verwaltungsgericht Dessau wird mit Ablauf des 31. Dezember
2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Verwaltungsgerichts
Dessau dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Halle zugelegt.
§ 6
Folgeänderungen
(1) (Änderungsanweisungen zum
Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt)
(2 und 3) (Änderungsanweisungen zum
Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen)
(4) (Änderungsanweisungen zum
Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt)
(5) (Änderungsanweisungen zum
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes)
§ 7
Neubekanntmachung
Das Ministerium der Justiz wird ermächtigt, die vom 1.
Januar 2009 an geltende Fassung des
Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt
und des
Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes,
die vom 1. Juni 2009 an geltende Fassung des
Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen
sowie die vom 1. November 2010 an geltende Fassung des
Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
§ 8
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis
5 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und Nr. 5 Buchst.
a tritt am 1. März 2008 in Kraft.
(3) § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c, Nr. 5 Buchst. b
und c, Abs. 2 Nrn. 1 und 2 und Abs. 5 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
(4) § 6 Abs. 3 tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.
(5) § 6 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 tritt am 1. November 2010
in Kraft.
Magdeburg, den 14. Februar 2008.
| Der Präsident des Landtages
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Der Ministerpräsident
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Die Ministerin der Justiz
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von Sachsen-Anhalt
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des Landes Sachsen-Anhalt
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des Landes Sachsen-Anhalt
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Steinecke
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Prof. Dr.
Böhmer
|
Prof. Dr.
Kolb
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