2153.24

Verordnung
über die Dienstkleidung der Feuerwehren
(Fw-DienstklVO)

Vom 25. August 2005

Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 612



Änderungen

  • § 1, Anlage 1 und Anlage 4 Teil B geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2008 (GVBl. LSA S. 369)

Aufgrund des § 33 Abs. 1 Nr. 3 des Brandschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 540, 545) und Nummer 181 der Anlage zum Gesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 147), wird verordnet:

§ 1

Allgemeines

(1) Die Dienstkleidung der Feuerwehren umfasst die Einsatzkleidung und die Dienstuniform.

(2) Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren im Einsatz-, Führungs- und Technischen Dienst sowie Fachberater sind mit Einsatzkleidung gemäß Anlage 1 und Dienstuniform gemäß Anlage 2 Teil A oder Anlage 3 Teil A auszustatten. Über eine weitergehende Ausstattung sowie die Ausstattung von Mitgliedern anderer Abteilungen mit Dienstuniform entscheidet der Träger der Freiwilligen Feuerwehr. Für hauptberufliche Einsatzkräfte Freiwilliger Feuerwehren gelten die für Berufsfeuerwehren festgelegten Bestimmungen.

(3) Angehörige von Berufsfeuerwehren sind mit Einsatzkleidung gemäß Anlage 1 auszustatten. Über Art und Umfang der Ausstattung mit Dienstuniform gemäß Anlage 2 oder Anlage 3 entscheidet der Träger der Berufsfeuerwehr.

(4) Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden sind durch die Behörde mit Einsatzkleidung gemäß Anlage 1 und Dienstuniform gemäß Anlage 2 Teil A oder Anlage 3 Teil A auszustatten. Über die weitergehende Ausstattung mit Dienstuniform entscheidet die jeweilige Behörde.

(5) Angehörige des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes und der Landkreise können Dienstkleidung gemäß Anlagen 1 bis 3 tragen. Über Art und Umfang der Ausstattung entscheidet die jeweilige Behörde.

(6) Mitglieder der Jugendfeuerwehren tragen Bekleidung gemäß der Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr.

§ 2

Dienstgrad-, funktionsgebundene Dienst-,
Funktions- und sonstige Abzeichen

(1) Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, Angehörige von Berufsfeuerwehren und Angehörige des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes und der Landkreise tragen auf der Dienstuniform Dienstgradabzeichen gemäß Anlage 4 und Mützenabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 2. Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden tragen auf der Dienstuniform für die Dauer der Übertragung der Funktion funktionsgebundene Dienstabzeichen gemäß Anlage 5 und Mützenabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 2. Ärmelabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 3, Namensschilder gemäß Anlage 7 Abschn. 5, Dienstzeit-Anstecknadeln, Feuerwehrspangen und Auszeichnungen gemäß Anlage 7 Abschn. 6 können getragen werden.

(2) Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden tragen auf der Uniformjacke für die Dauer der Übertragung einer in Anlage 6 bezeichneten Funktion das dieser entsprechende Funktionsabzeichen. Tätigkeitsabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 4 können getragen werden.

(3) Männliche Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und männliche Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden können auf der Uniformjacke Kragenspiegel gemäß Anläge 7 Abschn. 1 tragen.

(4) Im Einsatz sind Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 zu tragen.

(5) Mitglieder von Musikabteilungen können auf den Dienstgradabzeichen die Lyra und auf den Ärmelansätzen der Dienstuniform Schwalbennester tragen.

§ 3

Überleitungsvorschriften

(1) Einsatzbekleidung gemäß Anlage 4 der Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen, die Funktionsabzeichen sowie die persönliche Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vom 27. September 1995 (GVBl. LSA S. 259) kann bis zum 31. Dezember 2010 aufgetragen werden.

(2) Feuerwehr-Einsatzkleidung gemäß Anlage 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung über die Dienstkleidung der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren vom 16. August 2000 (GVBl. LSA S. 530), geändert durch Nummer 187 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 148), kann aufgetragen werden.

§ 4

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Dienstkleidung der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren vom 16. August 2000 (GVBl. LSA S. 530), geändert durch Nummer 187 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 148), und die Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen sowie die persönliche Ausrüstung der Berufsfeuerwehren vom 15. Juni 1995 (GVBl. LSA S. 180), geändert durch Nummer 183 der Anlage des Gesetzes vorn 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 147), außer Kraft.

Magdeburg, den 25. August 2005.

Der Minister des Innern
des Landes Sachsen-Anhalt

Jeziorsky

Anlage 1

(zu § 1 Abs. 2 bis 5)

Einsatzkleidung

1.

Die Einsatzkleidung besteht aus:

a)

Feuerwehr-Schutzkleidung gemäß DIN EN 469* ;

b)

Feuerwehrhelm gemäß DIN EN 443* ;

c)

Feuerwehr-Schutzhandschuhe gemäß DIN EN 659* ;

d)

Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gemäß DIN EN 345* .

2.

Die Festlegungen zur speziellen persönlichen Schutzausrüstung gemäß § 12 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) der Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung bleiben hiervon unberührt.

3.

Zur speziellen persönlichen Schutzausrüstung gehören zum Beispiel:

a)

Atemschutzgerät;

b)

Feuerwehrsicherheitsgurt;

c)

Feuerwehrleine;

d)

Schutzanzug gegen Chemikalien, Hitze, Kontamination;

e)

Feuerwehrbeil, Flammschutzhaube, Warnkleidung, Gehörschutz, Schnittschutzausrüstung.

*

Archivmäßig gesichert niedergelegt in der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin

Anlage 2

(zu § 1 Abs. 2 bis 5)

Dienstuniform (Männer)

Gegenstand

Beschreibung

Teil A

 

1.

Uniformjacke

aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot, Biese am Kragen (RAL 4004), einreihig, mit vier sichtbaren silberfarben - ab Brandreferendar goldfarben - gekörnten Knöpfen, leicht tailliert, glattem Rücken mit Schlitz, zwei innenliegenden Brusttaschen ganz auf Einlage gearbeitet, zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Faltenleiste und zwei eingeschnittenen Seitentaschen mit je einer geschwungenen, knöpfbaren Patte, zwei Knöpfen und Schlaufen zum Anbringen der dienstgrad- oder funktionsgebundenen Dienstabzeichen;

2.

Uniformhose

dunkelblaue Rundbundhose aus Kammgarn-Trikot ohne Aufschläge, mit zwei Seitentaschen und einer Gesäßtasche mit Patte; rutschsicherem Bund und Gürtelschlaufen;

3.

a)

Uniformblouson (langer oder (kurzer Ärmel)

hellblaues Baumwoll-/Chemiefaser-Mischgewebe, Kragen abgesteppt, für offene und geschlossene Trageweise, zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Faltenleiste, Patte und Knopf, seitlich am Bund zweifach verstellbar geknöpft; mit Schlaufen zum Anbringen der dienstgrad- oder funktionsgebundenen Dienstabzeichen; langer Ärmel mit Sportmanschetten;

 

oder

 

 

b)

Uniformhemd (langer oder (kurzer Ärmel)

hellblaues Baumwoll-/Chemiefaser-Mischgewebe, Kragen abgesteppt, mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopf, vorn durchgeknöpft, mit Schlaufen zum Anbringen der dienstgrad- oder funktionsgebundenen Dienstabzeichen; langer Ärmel mit Sportmanschetten;

4.

Längsbinder

dunkelblau, 80 mm breit, wahlweise mit Feuerwehrsymbol;

5.

Schirmmütze

aus dunkelblauem Trikottuch, ganz gefüttert, mit echtem, durchgehendem Schweißleder, stirndruckfrei, einer karmesinroten Biese (RAL 4004) am Mützendeckel, mit schwarzlackiertem festem Schirm aus Vulkanfiber und zwei gekörnten Knöpfen zum Anbringen der Mützenkordel, Durchmesser 8 mm (bis Hauptlöschmeister (FF) schwarz, Hauptbrandmeister mit Zulage (BF) karmesinrot RAL 4004, ab Brandmeister (FF) und Brandinspektor-Anwärter (BF) silberfarbig, ab Brandreferendar goldfarben) und Mützenabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 2;

Teil B

 

1.

Arbeitsmütze

Art und Form frei wählbar, aus dunkelblauem Trikottuch mit Feuerwehrsymbol gemäß Anlage 7 Abschn. 2;

2.

Leibriemen/Koppel

schwarz, 45 mm breit, mit blankem Kastenschloss wahlweise mit Feuerwehrsymbol gemäß Anlage 7 Abschn. 2 oder Zweidornschnalle;

3.

Fußbekleidung

schwarze, feste Schuhe und dunkle Strümpfe;

4.

Handschuhe

schwarze oder graue Fingerhandschuhe aus Leder oder Wolle;

5.

Uniformmantel

aus dunkelblauem Polyester Kammgarn-Trikot, einreihig mit verdeckter Knopfleiste und Kugelärmel, Koller im Schulterbereich außen, Rückenschlitz, zwei eingesetzte Seitentaschen als Schubtaschen, eine innenliegende Brusttasche, kurze Revers, Umlegekragen, 60 mm breitem Gürtel und 25 mm breiten Ärmelspangen mit jeweils silberfarben glänzender Eindornschnalle, dunkelblaues Innenfutter, einknöpfbar in Winterausführung;

6.

Uniformparka

aus dunkelblauem Polyester Kammgarn-Trikot, einreihig mit verdeckter Knopfleiste und schwerem Reißverschluss, Schulterpasse mit atmungsaktiver Sperrschicht unterlegt, Umlegekragen zum Hochstellen, zwei eingesetzte Brusttaschen mit Patte und Klettbandverschluss, linke Brusttasche als Funktasche ausgearbeitet, zwei eingesetzte Seitentaschen als Schubtaschen, eine Brustinnentasche, Kapuze gefüttert und durch Knöpfe befestigt;

7.

Uniformpullover

marineblau, Schulter und Ellenbogen mit Segeltuchbesatz, Schulterklappen mit Klettband, linke Brusttasche mit Patte aus Segeltuch mit separatem Kugelschreiberfach;

8.

Uniformstrickjacke

marineblau, durchgehender Reißverschluss, zwei schräg eingesetzte Seitentaschen, Schulterklappen mit Klettband, Schulter und Ellenbogen mit Segeltuchbesatz, linke Brusttasche mit Patte aus Segeltuch mit separatem Kugelschreiberfach.

Anlage 3

(zu § 1 Abs. 2 bis 5)

Dienstuniform (Frauen)

Gegenstand

Beschreibung

Teil A

 

1.

Uniformjacke

aus dunkelblauem Kammgarn-Trikot, einer Biese am Kragen (RAL 4004), einreihig, mit vier sichtbaren silberfarben - ab Brandreferendarin goldfarben - gekörnten Knöpfen, dreiviertellang, leicht tailliert, Rücken mit Mittelnaht, zwei schräg eingeschnittenen Seitentaschen mit je einer Patte sowie zwei Knöpfen und Schlaufen zum Anbringen der dienstgrad- oder funktionsgebundenen Dienstabzeichen;

2.

a) Uniformhose

Dunkelblau, Kammgarn-Trikot, in Bundfaltenausführung, Vorderreißverschluss, zwei Seitentaschen, Gürtelschlaufen, Fußweite modisch ohne Aufschlag, mit Kniefutter

 

oder

 

 

b) Uniformrock

Dunkelblau, Kammgarn-Trikot, mit Bund und Reißverschluss, im Vorder- und Rückenteil je eine Quetschfalte sowie von jeder Seite zur Mitte hin eine übergelegte Falte, mit Kunstseidentaft gefüttert, alternativ Hosenrock;

3.

a)

Uniformbluse (langer oder (kurzer Ärmel)

weißes oder hellblaues Baumwoll- oder Chemiefaser-Mischgewebe, mit Schlaufen zum Anbringen der dienstgrad- oder funktionsgebundenen Dienstabzeichen, lange Ärmel mit Sportmanschetten

 

oder

 

 

b)

Uniformblouson (langer oder (kurzer Ärmel)

wie Anlage 2 Nr. 3a, auch Farbe weiß möglich;

4.

Käppi

Schiffchenform, dunkelblaues Trikottuch, mit Mützenabzeichen gemäß Anlage 7 Abschn. 2;

Teil B

 

1.

Arbeitsmütze

wie Anlage 2 Teil B Nr. 1;

2.

Fußbekleidung

dunkles Schuhwerk;

3.

Handschuhe

wie Anlage 2 Teil B Nr. 4;

4.

Uniformmantel

wie Anlage 2 Teil B Nr. 5;

5.

Uniformparka

wie Anlage 2 Teil B Nr. 6;

6.

Uniformpullover

wie Anlage 2 Teil B Nr. 7;

7.

Uniformstrickjacke

wie Anlage 2 Teil B Nr. 8.

Anlage 4

(zu § 2 Abs. 1)

Dienstgradabzeichen

Teil A

Freiwillige Feuerwehren

 

Dienstgrad

Beschreibung

1.

Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter

vier nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre auf gleichfarbiger Unterlage TAL 4004;

2.

Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann

wie Nummer 1 mit einem 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken (Plattschnur aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden RAL 4004 - fischgrätartig -);

3.

Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann

wie Nummer 1 mit zwei 81 mm breiten aufschiebbaren Querbalken (Plattschnur aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden RAL 4004 - fischgrätartig -);

4.

Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann

vier nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden RAL 4004 - fischgrätartig -, an der flachen Seite mit einem gleichfarbigen Querbalken verbunden, die inneren Plattschnüre RAL 4004, auf Unterlage RAL 4004;

5.

Löschmeisterin oder Löschmeister

wie Nummer 4 mit einem silberfarbenen Stern1) ;

6.

Oberlöschmeisterin oder Oberlöschmeister

wie Nummer 4 mit zwei silberfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)1) ;

7.

Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister

wie Nummer 4 mit drei silberfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)1) ;

8.

Brandmeisterin oder Brandmeister

vier nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre, aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden RAL 4004 - fischgrätartig -, auf Unterlage RAL 4004, mit einem goldfarbenen Stern2) ;

9.

Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

wie Nummer 8 mit zwei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)2) ;

10.

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister

wie Nummer 8 mit dreigoldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)2) .

Das Tragen von Aufschiebeschlaufen auf dem Uniformpullover, -hemd, -blouson und der Uniformbluse und -strickjacke ist zulässig.

Teil B

 

Berufsfeuerwehren

 

 

Dienstgrad

Beschreibung

1.

Brandmeister-Anwärterin oder Brandmeister-Anwärter

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage (RAL 4004), karmesinroter Paspelierung ärmelseitig offen, mit einem karmesinroten Balken 5 mm breit;

2.

Brandmeisterin oder Brandmeister

wie Nummer 1 mit zwei karmesinroten Balken, davon einer 8 mm und der zweite 5 mm breit3) ;

3.

Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

wie Nummer 1 mit zwei karmesinroten Balken, je 8 mm breit3) ;

4.

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister

wie Nummer 1 mit drei karmesinroten Balken, davon zwei je 8 mm breit und einer 5 mm3) ;

5.

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister mit Zulage

wie Nummer 1 mit drei karmesinroten Balken je 8 mm breit3) ;

6.

Brandinspektorin oder Brandinspektor

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage (RAL 4004), silberner Paspelierung ärmelseitig offen, mit einer silberfarbenen Dienstgradspange aus Leichtmetall 8 mm breit;

7.

Brandoberinspektor-Anwärterin oder Brandoberinspektor-Anwärter

wie Nummer 6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen je 5 mm breit;

8.

Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor

wie Nummer 6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen, davon eine 8 mm und die zweite 5 mm breit3) ;

9.

Brandamtfrau oder Brandamtmann

wie Nummer 6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen je 8 mm breit3) ;

10.

Brandamtsrätin oder Brandamtsrat

wie Nummer 6 mit drei silberfarbenen Dienstgradspangen, davon eine 5 mm breit3) ;

11.

Brandoberamtsrätin oder Brandoberamtsrat

wie Nummer 6 mit drei silberfarbenen Dienstgradspangen je 8 mm breit3) ;

12.

Brandreferendarin oder Brandreferendar

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage (RAL 4004), goldener Paspelierung ärmelseitig offen, mit einer goldfarbenen Dienstgradspange aus Leichtmetall 5 mm breit;

13.

Brandrätin oder Brandrat zur Anstellung
Brandrätin oder Brandrat

wie Nummer 12 mit einer goldfarbenen Dienstgradspange 8 mm breit;

14.

Brandoberrätin oder Brandoberrat

wie Nummer 12 mit zwei goldfarbenen Dienstgradspangen, davon eine 8 mm und die zweite 5 mm breit3) ;

15.

Branddirektorin oder Branddirektor

wie Nummer 12 mit zwei goldfarbenen Dienstgradspangen je 8 mm breit3) ;

16.

Leitende Branddirektorin oder Leitender Branddirektor

wie Nummer 12 mit drei goldfarbenen Dienstgradspangen, davon eine 5 mm breit und die anderen je 8 mm breit3) ;

17.

Landesbranddirektorin oder Landesbranddirektor (Ministerialrätin oder Ministerialrat)

aus dunkelblauem Grundtuch, mit sichtbarer karmesinroter Unterlage (RAL 4004) und umlaufender goldfarbener Paspelierung; mit drei goldfarbenen, je 8 mm breiten Dienstgradspangen aus Leichtmetall als Block und dem Wappen des Landes Sachsen-Anhalt besetzt.

Das Tragen von Aufschiebeschlaufen auf dem Uniformpullover, -hemd, -blouson und der Uniformbluse und -strickjacke ist zulässig.

1)

Seitenlänge eines Sterns: 12 mm

2)

Seitenlänge eines Sterns: 15 mm

3)

Der Abstand zwischen den Balken beträgt 5 mm.

Anlage 5

(zu § 2 Abs. 1)

Funktionsgebundene Dienstabzeichen für
Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden

 

Funktion

Beschreibung

1.

stellvertretende Abschnittsleiterin oder stellvertretender Abschnittsleiter und stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer einer Feuerwehrbereitschaft

Geflecht von zwei nebeneinanderliegenden, silber und schwarz durchsetzten, je 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren auf Unterlage RAL 4004, mit einem goldfarbenen Stern1) ;

2.

Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter und stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister sowie Führerin oder Führer einer Feuerwehrbereitschaft

wie Nummer 1 mit zwei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)1) ;

3.

Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister

wie Nummer 1 mit drei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)1) ;

4.

Bezirksbrandmeisterin oder Bezirksbrandmeister

wie Nummer 1 mit ausgesetztem goldfarbenem Eichenkranz, nach oben offen, und zwei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)1) .

Das Tragen von Aufschiebeschlaufen auf dem Uniformpullover, -hemd, -blouson und der Uniformbluse und -strickjacke ist zulässig.

1)

Seitenlänge eines Sterns: 15 mm

Anlage 6

(zu § 2 Abs. 2)

Funktionsabzeichen

 

Funktion

Beschreibung

1.

stellvertretende Orts-, Gemeinde- und Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Orts-, Gemeinde- und Stadtwehrleiter

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit einem silberfarbenen Balken 40 mm x 8 mm;

2.

Orts-, Gemeinde- und Stadtwehrleiterin oder Orts-, Gemeinde- und Stadtwehrleiter

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit silberfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz;

3.

stellvertretende Gemeinde- und Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Gemeinde- und Stadtwehrleiter mit Ortsfeuerwehren

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit zwei silberfarbenen Balken 40 mm x 8 mm; Abstand zwischen den Balken 5 mm;

4.

Gemeinde- und Stadtwehrleiterin oder Gemeinde- und Stadtwehrleiter mit Ortsfeuerwehren

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit silberfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz; ein silberfarbener Stern in der Mitte des Eichenkranzes;

5.

stellvertretende Abschnittsleiterin oder stellvertretender Abschnittsleiter und stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer einer Feuerwehrbereitschaft

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit einem goldfarbenen Balken 40 mm x 8 mm;

6.

Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter und Führerin oder Führer einer Feuerwehrbereitschaft

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz;

7.

stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit zwei goldfarbenen Balken 40 mm x 8 mm; Abstand zwischen den Balken 5 mm;

8.

Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz; ein goldfarbener Stern in der Mitte des Eichenkranzes;

9.

Bezirksbrandmeisterin oder Bezirksbrandmeister

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz; zwei in Reihe angeordneten goldfarbenen Sternen in der Mitte des Eichenkranzes.

Funktionsabzeichen werden auf dem linken Ärmel der Uniformjacke getragen. Der Abstand vom unteren Ärmelrand bis zur Unterkante des Funktionsabzeichens beträgt 150 mm.

Anlage 7

(zu § 2 Abs. 1 bis 3)

Sonstige Abzeichen

Abschnitt 1

Kragenspiegel

Parallelogramm, 75 mm hoch und 42 mm breit, mit Stoffunterlage RAL 4004, mit Feuerwehrsymbol gemäß Abschnitt 2 Teil A Nr. 2, ab Brandmeister mit umlaufender, silberfarbener Paspelierung, befestigt auf den Kragenecken der Uniformjacke mit 3 mm Abstand von der Kragenbiese.

Abschnitt 2

Mützenabzeichen

Teil A

Freiwillige Feuerwehren

1.

Schwinge:

Metallabzeichen, in dessen Mitte sich ein 21 mm hohes und 18 mm breites Landeswappen befindet, umrahmt von einem 5 mm breiten, nach oben offenen Kranz aus Eichenlaub. Der Kranz ist auf beiden Seiten von mehrflächigen, der Mützenform gemäß innen gebogenen, metallenen Schwingen begrenzt. Kranz und Schwinge sind mattsilberfarben ausgeführt. Die Schwinge wird an der Schirmmütze mittig vorn über der Mützenkordel getragen.

2.

Feuerwehrsymbol:

Mattsilberfarbene Darstellung eines Feuerwehrhelmes mit Kinnriemen und Nackenleder sowie hinter dem Helm eine mit einem Feuerwehrbeil gekreuzte Picke. Das Feuerwehrsymbol wird an der Schirmmütze vorn, mittig zwischen dem oberen Mützenrand und der oberen Randbegrenzung der Schwinge sowie auf den Kragenspiegeln und vorn mittig an der Arbeitsmütze getragen.

3.

Landeswappen:

21 mm hohes und 18 mm breites Abzeichen gemäß § 1 des Hoheitszeichengesetzes vom 2. Juni 1998 (GVBl. LSA S. 274), geändert durch Nummer 21. der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 133), das an der linken Seite des Käppis der Dienstuniform getragen wird.

Teil B

Berufsfeuerwehren

1.

Schwinge:

Wie Teil A Nr. 1, jedoch ab Brandreferendar mit goldfarbenem Kranz und goldfarbenen Schwingen.

2.

Kokarde:

Schwarz-rot-gold, Durchmesser 20 mm aus Leichtmetall. Die Kokarde wird an der Feuerwehrschirmmütze in der Mitte vorn zwischen dem oberen Mützenrand und der Randbegrenzung über der Schwinge getragen.

3.

Landeswappen:

Wie Teil A Nr. 3.

Abschnitt 3

Ärmelabzeichen

1.

Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Angehörige der Berufsfeuerwehren:

Entsprechender Schriftzug „Freiwillige Feuerwehr“ oder „Berufsfeuerwehr“ oder alternativ „Feuerwehr“ über und Name der Gemeinde oder des Gemeindeteiles unter dem Wappen der Gemeinde oder des Gemeindeteiles auf dunkelblauem oder schwarzem Grund. Gemeinden und Gemeindeteile ohne Wappen können das Feuerwehrsymbol gemäß Abschnitt 2 Teil A Nr. 2 verwenden.

2.

Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden:

Für ehrenamtliche Führungskräfte der Landkreise das Wappen des Landkreises und für ehrenamtliche Führungskräfte des Landesverwaltungsamtes das Landeswappen gemäß § 1 des Hoheitszeichengesetzes vom 2. Juni 1998 (GVBl. LSA S. 274), geändert durch Nummer 21 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 133), auf dunkelblauem oder schwarzem, schildförmigem Untergrund; über dem Wappen der Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig unter dem Wappen der Name der Aufsichtsbehörde.

3.

Feuerwehrtechnische Bedienstete des Landes:

Landeswappen entsprechend § 1 des Hoheitszeichengesetzes auf schwarzem Grund, darüber der silberfarbene Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig die Bezeichnung der Behörde oder der nachgeordneten Einrichtung des Landes.

4.

Feuerwehrtechnische Bedienstete der Landkreise:

Wappen des Landkreises auf dunkelblauem oder schwarzem Grund, darüber der Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig der Name des Landkreises.

Ärmelabzeichen sind seitlich auf dem linken Oberarm, etwa 100 mm unterhalb des Ärmelansatzes oder auf dem Uniformpullover und der -strickjacke auf der Brusttasche aufgesetzt zu tragen.

Abschnitt 4

Tätigkeitsabzeichen

1.

Atemschutzgeräteträger:

gestickter Kreis RAL 4004 mit einem Durchmesser von 45 mm und einem gestickten Großbuchstaben „A“ RAL 4004 in der Mitte, auf rundem, blauem Abzeichentuch;

2.

Maschinist:

gesticktes Zahnrad RAL 4004 mit einem Durchmesser von 45 mm und sechs von einer Achse ausgehenden Speichen und 18 Zähnen auf rundem, blauem Abzeichentuch;

3.

Sprechfunker:

gestickter, 45 mm langer Blitz RAL 4004 (Pfeilspitze nach links unten zeigend) auf rundem, blauem Abzeichentuch.

Tätigkeitsabzeichen werden auf dem linken Ärmel der Uniformjacke getragen. Der Abstand vom unteren Ärmelrand bis zur Unterkante der Funktions- und Tätigkeitsabzeichen beträgt 150 mm.

Abschnitt 5

Namensschilder

1.

Haftveloursbänder:

Material und Farbe dem Untergrund der Feuerwehr-Schutzkleidung angepasst, auf dem dafür vorgesehenen Haftveloursband auf der rechten Brustseite zu tragen;

2.

Aufnäher:

Material und Farbe dem jeweiligen Untergrund des Kleidungsstückes angepasst, etwa 10 mm hohe Buchstaben, auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche aufzusetzen (außer Uniformjacke);

3.

Anstecker:

Art und Form frei wählbar, auf der Pattenoberkante der rechten Brusttasche aufzusetzen.

Abschnitt 6

Dienstzeit-Anstecknadeln, Feuerwehrspange
und Auszeichnungen

1.

Dienstzeit-Anstecknadel:

Spange mit den Abmaßen 25 mm (Breite) x 12 mm (Höhe), in fünf senkrechte Streifen unterteilt, der mittlere, 7 mm breite, rote Streifen (RAL 4004) wird beidseitig durch einen 6 mm breiten, dunkelblauen Streifen begrenzt. Die seitlichen Abschlüsse der Spange bilden 3 mm breite Streifen bei einer Dienstzeit von:

a)

zehn Jahren in rot (RAL 4004),

b)

zwanzig Jahren silberfarben,

c)

dreißig Jahren goldfarben,

d)

vierzig Jahren silberfarben,

e)

fünfzig Jahren goldfarben,

f)

sechzig Jahren goldfarben und

g)

siebzig Jahren goldfarben.

Bei zehn-, zwanzig- oder dreißigjähriger Dienstzeit ist ein rund 10 mm x 10 mm großes metallenes bronze-, silber- oder goldfarbenes Emblem (Feuerwehrhelm mit dahinter gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr) in der Mitte der Spange angebracht. Bei vierzigjähriger Dienstzeit ist eine rund 8 mm x 8 mm große metallene silberfarbene Zahl und gleichfarbiges darunter gekreuztes Eichenlaub in der Mitte der Spange angebracht. Bei fünfzig-, sechzig- oder siebzigjähriger Dienstzeit ist eine rund 8 mm x 8 min große metallene goldfarbene Zahl und gleichfarbiges darunter gekreuztes Eichenlaub in der Mitte der Spange angebracht.

Zur Dienstzeit zählen Zeiten der Zugehörigkeit zur Arbeitsgemeinschaft „Junge Brandschutzhelfer“, zur Jugendfeuerwehr und zu anderen Abteilungen der Feuerwehr, der Ausbildung der Feuerwehranwärterinnen oder -anwärter und des Dienstes in kommunalen Feuerwehren, Werkfeuerwehren, als feuerwehrtechnische Bedienstete und als Ehrenbeamte nach §§ 16 und 17 des Brandschutzgesetzes . Zeiten, die gleichzeitig absolviert wurden, werden nur einfach angerechnet.

Nur die höchste Dienstzeit-Anstecknadel ist auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.

2.

Auszeichnungen:

Feuerwehrauszeichnungen, auch die anderer Länder, sind auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.

3.

Feuerwehrspange:

70 mm breites und 28 mm hohes Messingabzeichen; mittig ein karminrotes Oval 15 mm breit und 28 mm hoch mit erhaben geprägtem Rand, darauf ein 11 mm breites und 10 mm hohes goldfarbenes Emblem (Feuerwehrhelm mit dahinter gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr) aufgesetzt. Links und rechts vom Oval befindet sich je ein stufenförmig reliefgeprägtes, altmessingfarbenes Eichenlaub.

Die Feuerwehrspange ist mittig auf der Pattenoberkante der rechten Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.

Anlage 8

(zu § 2 Abs. 4)

Kennzeichnungen

1.

Freiwillige Feuerwehren

Helmkennzeichnungen, die ständig zu tragen sind:

Verbandsführerin oder Verbandsführer

ein 7 mm breiter, roter, umlaufender, dauerhaft angebrachter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert;

Zugführerin oder Zugführer

zwei 70 mm x 7 mm rote, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachte, waagerechte Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes mit einem Abstand zwischen den Streifen von 5 mm fixiert1) ;

Gruppenführerin oder Gruppenführer

ein 70 mm x 7 mm roter, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachter waagerechter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert1) ;

Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger

ein auf der vorderen Helmseite mittig angebrachter, schwarzer, 50 mm großer Buchstabe „A“ oder roter Punkt mit einem Durchmesser von 20 mm.

2.

Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren

Kennzeichnungen, die nur im Einsatz und nur für die Dauer der Wahrnehmung der jeweiligen Funktion zu tragen sind:

Einsatzleiterin oder Einsatzleiter

gelbe Weste mit schwarzer Beschriftung „Einsatzleiter“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

Einsatzabschnittsleiterin oder Einsatzabschnittsleiter

Silbergraue Weste mit schwarzer Beschriftung „Einsatzabschnittsleiter“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

1)

Bei Verwendung von Helmen, die diese Form der Kennzeichnung nicht ermöglichen, sind die Streifen beidseitig über der Visierbefestigung anzubringen.