790.2 Waldbrandschutzverordnung Vom 30. Dezember 1996 Fundstelle: GVBl. LSA 1997, S. 337
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§ 1
Waldbrandschutz
Der Waldbrandschutz umfaßt vorbeugende Maßnahmen,
die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen
insbesondere die Festlegung von Waldbrandwarnstufen, die Anlegung von Wundstreifen
und die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr. |