790.2

Waldbrandschutzverordnung

Vom 30. Dezember 1996

Fundstelle: GVBl. LSA 1997, S. 337

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§ 1

Waldbrandschutz

Der Waldbrandschutz umfaßt vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung von Waldbrandwarnstufen, die Anlegung von Wundstreifen und die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr.