2011.1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) Vom 23. Juni 1994Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 710
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 69
Erstreckung des Geltungsbereichs
Dieses Gesetz gilt auch, soweit die Länder in Bundesgesetzen
ermächtigt sind zu bestimmen, daß für die Vollstreckung wegen Geldforderungen
die landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind. |