2011.1

Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(VwVG LSA)

Vom 23. Juni 1994

Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 710

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§ 19

Sonstige Fälle beschränkter Haftung

Auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuches eintretende beschränkte Haftung sind die §§ 781 bis 784 der Zivilprozeßordnung, auf die nach § 1480 des Bürgerlichen Gesetzbuches eintretende beschränkte Haftung ist § 781 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden. § 18 Abs. 2 gilt entsprechend.