100.3 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Juli 1992Fundstelle: GVBl. LSA 1992, S. 600
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Artikel 8
Gleiche staatsbürgerliche
Rechte und Pflichten
(1) Jeder Deutsche hat in Sachsen-Anhalt die gleichen staatsbürgerlichen
Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung
und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. |