7621.13

Verordnung über die Beleihungsgrundsätze für die Sparkassen

Vom 27. April 2004

Fundstelle: GVBl. LSA 2004, S. 248

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

Anlage

Beleihungsgrundsätze
für die Sparkassen an Grundstücken und Schiffen sowie für sonstige Sicherheiten

Teil 1
Beleihung von Grundstücken
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Beleihungsgegenstand
§ 2 Begriff und Ermittlung des Beleihungswertes
§ 3 Schätzung des Beleihungsgegenstandes
§ 4 Festsetzung des Beleihungswertes
§ 5 Beleihbarkeit von Erbbaurechten sowie Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurechten und Teilerbbaurechten
Abschnitt 2
Beleihung von Baugrundstücken zu Wohnzwecken
§ 6 Beleihungsgegenstand
§ 7 Beleihung von unbebauten Grundstücken
§ 8 Beleihung von Wohnungseigentum
§ 9 Beleihung von Erbbaurechten
Abschnitt 3
Beleihung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
§ 10 Beleihungsgegenstand
§ 11 Beleihungsbeschränkungen
§ 12 Beleihungswert
Abschnitt 4
Beleihung gewerblich genutzter Grundstücke
§ 13 Beleihungsgegenstand
§ 14 Beleihungsbeschränkungen
§ 15 Beleihungswert
Abschnitt 5
Beleihung von gemischt genutzten Grundstücken
§ 16 Beleihungsgegenstand
§ 17 Beleihungswert
Teil 2
Schiffsbeleihungsgrundsätze
§ 18 Allgemeine Voraussetzungen und Beschränkungen der Beleihung
§ 19 Beleihungswert Schiffe
§ 20 Beleihungswert Schiffsbauwerke
§ 21 Beleihungswert Schwimmdocks
§ 22 Beleihungsgrenze und Rangstelle
§ 23 Laufzeit
§ 24 Versicherung
Teil 3
Grundsätze für die Bewertung von anderen Sicherheiten
§ 25 Pfandrechte an Wertpapieren und Investmentzertifikaten
§ 26 Verpfändung und Sicherungsübereignung von Waren und sonstigen beweglichen Sachen
§ 27 Abtretung oder Verpfändung von Forderungen
§ 28 Bürgschaften, Mithaftungen, Garantien oder sonstige Gewährleistungen
§ 29 Wechsel
Teil 4
Treuhänderisch gehaltene Sicherheiten
§ 30 Treuhänderische Sicherheiten