2231.1

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(SchulG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 2005*

*Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 27. Oktober 2008 (GVBl. LSA S. 378)

Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 520

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 2 geändert durch § 27 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (GVBl. LSA S. 508)

2.

§§ 85 und 87 Abs. 3 aufgehoben durch § 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2006 (GVBl. LSA S. 44, 45)

3.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2008 (GVBl. LSA S. 280), die Änderung berücksichtigt die Berichtigung vom 27. Oktober 2008 (GVBl. LSA S. 378)

4.

§ 71 geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 398, 399)

5.

mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 448, 450)

6.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2009 (GVBl. LSA S. 48)

7.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 358)

8.

26 geändert durch Artikel 2 Absatz 29 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648, 681)

9.

§ 71 geändert durch § 30 Absatz 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 684, 689)

10.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 2)

11.

mehrfach geändert durch Artikel 1 § 5 Abs. 3 und Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (GVBl. LSA S. 815)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt
Erziehungs- und Bildungsauftrag, Geltungsbereich

§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
§ 2 Geltungsbereich

Zweiter Abschnitt
Gliederung des Schulwesens

§ 3 Gliederung des Schulwesens
§ 4 Grundschule
§ 5 Sekundarschule
§ 5 a Gesamtschule
§ 6 Gymnasium
§ 7 Schulen des zweiten Bildungsweges
§ 8 Förderschule
§ 8 a Förderzentren
§ 9 Berufsbildende Schulen
§ 10 Bildungsstandards, Rahmenrichtlinien,
Lehrpläne und Stundentafeln
§ 10 a Zulassung und Einführung von Lernmitteln
§ 11 Schulversuche
§ 11 a Qualitätssicherung
§ 12 Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote
außerhalb des Unterrichts
§ 13 Jahrgangsübergreifender Unterricht,
Bildung von Anfangsklassen

Dritter Abschnitt
Schulen in freier Trägerschaft

§ 14 Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen
§ 15 Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft
§ 16 Ersatzschulen
§ 16 a Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter
§ 17 Anerkannte Ersatzschulen
§ 18 Finanzhilfe
§ 18 a Umfang der Finanzhilfe
§ 18 b Ergänzungsschulen
§ 18 c Untersagung der Errichtung oder Fortführung
§ 18 d Anerkannte Ergänzungsschulen
§ 18 eVerordnungsermächtigungen
§ 18 f Startförderung
§ 18 g Berichtspflicht der Landesregierung

Vierter Abschnitt
Religionsunterricht, Ethikunterricht

§ 19 Religions- und Ethikunterricht
§ 20 Einsichtnahme in den Religionsunterricht
§ 21 Teilnahme am Religionsunterricht und Ethikunterricht

Fünfter Abschnitt
Schulentwicklungsplanung, Schuljahr und Ferien

§ 22 Schulentwicklungsplanung
§ 23 Schuljahr und Ferien

Zweiter Teil
Schulverfassung

§ 24 Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule
§ 25 Entscheidungen der Schule
§ 26 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
§ 27 Aufgaben der Konferenzen
§ 28 Verteilung der Aufgaben der Konferenzen
§ 29 Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen

Dritter Teil
Lehrerinnen und Lehrer und weitere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 30 Allgemeines
§ 30 a Fort- und Weiterbildung
§ 31 Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter
§ 32 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Vierter Teil
Schülerinnen und Schüler

§ 33 Recht auf Bildung
§ 34 Wahl und Wechsel des Bildungsweges
§ 35 Regelung des Bildungsweges

Fünfter Teil
Schulpflicht

§ 36 Allgemeines
§ 37 Beginn der Schulpflicht
§ 38 Schulgesundheitspflege, Sucht- und Drogenberatung
§ 39 Besuch von Förderschulen und Sonderunterricht
§ 40 Dauer und Ende der Schulpflicht
§ 41 Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche
§ 42 Weitere Regelungen zur Schulpflicht
§ 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
und Ausbildenden
§ 44 Ordnungsmaßnahmen
§ 44 a Durchsetzung der Schulpflicht

Sechster Teil
Schülervertretung

Erster Abschnitt
Schülervertretung in der Schule

§ 45 Allgemeines
§ 45 a Schülerinnen- und Schülervertretungen
an Grundschulen
§ 46 Klassenverband
§ 47 Schülerrat
§ 47 a Die Schülervollversammlung
§ 48 Wahlen und Ausscheiden
§ 49 Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule

Zweiter Abschnitt
Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen

§ 50 Gemeinde- und Kreisschülerräte
§ 51 Wahlen und Ausscheiden
§ 52 Aufgaben der Gemeinde- und Kreisschülerräte
§ 53 Finanzierung der Schülervertretungen
§ 54 Herausgabe von Schülerzeitungen

Siebenter Teil
Elternvertretung

Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule

§ 55 Allgemeines
§ 56 Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen
§ 57 Schulelternrat
§ 58 Wahlen und Ausscheiden
§ 59 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule

Zweiter Abschnitt
Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen

§ 60 Gemeinde- und Kreiselternräte
§ 61 Wahlen und Ausscheiden
§ 62 Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte

Dritter Abschnitt
Finanzierung der Elternvertretungen

§ 63 Kosten

Achter Teil
Schulträgerschaft

§ 64 Schulträgerschaft
§ 65 Schulträger
§ 66 Zusammenschlüsse von Schulträgern
§ 67 (weggefallen)
§ 68 (weggefallen)

Neunter Teil
Aufbringung der Kosten

§ 69 Personalkosten
§ 70 Sachkosten
§ 71 Schülerbeförderung
§ 72 Lernmittelkosten
§ 72 a Schulspeisung
§ 73 Förderung des Schulbaus durch das Land
§ 74 Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten
§ 74 a Sonstige Kosten

Zehnter Teil
Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und
Landesschulbeirat

Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Aufgaben

§ 75 Allgemeines
§ 76 Landeselternrat
§ 77 Landesschülerrat
§ 78 Landesschulbeirat

Zweiter Abschnitt
Verfahrensvorschriften

§ 79 Amtsdauer, Wahlen und Ausscheiden
§ 80 Verfahren
§ 81 Kosten

Elfter Teil
Staatliche Schulbehörden

§ 82 Schulbehörden
§ 83 Aufgaben
§ 83 a (weggefallen)

Zwölfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 84 Ordnungswidrigkeiten
§ 84 a Statistische Erhebungen und Verarbeitung
personenbezogener Daten
§ 84b Einschränkung von Grundrechten
§ 85 Aufhebungsermächtigung
§ 85 a (weggefallen)
§ 86 Übergangsregelungen für das Gymnasium
§ 86 a Übergangsregelungen für die Sekundarschule
und die Gesamtschule
§ 86 b In-Kraft-Treten der neunjährigen Vollzeitschulpflicht,
Klassenarbeiten im 4. und 6. Schuljahrgang
§ 86 c Übergangsregelung zu § 2 Abs. 4
§ 86 d Übergangsregelung zu § 31
§ 86 e Übergangsregelung zu § 41 Abs. 1
§ 86f Übergangsregelung zu § 57 und § 79
§ 87 (In-Kraft-Treten)