2231.1

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(SchulG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 2005*

*Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 27. Oktober 2008 (GVBl. LSA S. 378)

Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 520

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 72

Lernmittelkosten

(1) Die Erziehungsberechtigten sollen von den Kosten der Lernmittel entlastet werden.

(2) Die oberste Schulbehörde wird ermächtigt, Art, Umfang und Zeitpunkt der dazu dienenden Maßnahmen durch Verordnung zu regeln.