205.2 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003Fundstelle: GVBl. LSA 2003, S. 214
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§ 99
Verkündung und In-Kraft-Treten
(1) Die Gefahrenabwehrverordnungen können frühestens
eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Bei gegenwärtiger erheblicher
Gefahr kann eine Gefahrenabwehrverordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten.
(2) Die Verkündung der Gefahrenabwehrverordnungen richtet
sich nach den Vorschriften des
Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen
vom 9. Dezember 1993 (GVBl. LSA S. 760). |