205.2

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
des Landes Sachsen-Anhalt
(SOG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2003

Fundstelle: GVBl. LSA 2003, S. 214

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 99

Verkündung und In-Kraft-Treten

(1) Die Gefahrenabwehrverordnungen können frühestens eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Gefahrenabwehrverordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten.

(2) Die Verkündung der Gefahrenabwehrverordnungen richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen vom 9. Dezember 1993 (GVBl. LSA S. 760).