205.22 Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) Vom 31. Juli 2002Fundstelle: GVBl. LSA 2002, S. 328
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§ 9
Futtermittelwesen
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung
futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Vorschriften sind
- 1.
das Landesverwaltungsamt hinsichtlich
- a)
der Zulassung
von Futtermittelunternehmen, einschließlich der Änderung, der Aussetzung
und des Entzuges der Zulassung,
- b)
der Registrierung von Futtermittelunternehmen, die Hersteller aus Drittländern
vertreten,
- c)
der Entgegennahme der Anzeige von Futtermittelunternehmen,
- d)
der Erteilung, Änderung und Aufhebung der Genehmigung von Ausnahmen
nach futtermittelrechtlichen und verfütterungsverbotsrechtlichen Vorschriften
mit Ausnahme derer von landwirtschaftlichen Betrieben,
- 2.
im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte.
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