205.22

Verordnung über die Zuständigkeiten
auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr
(ZustVO SOG)

Vom 31. Juli 2002

Fundstelle: GVBl. LSA 2002, S. 328

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 9

Futtermittelwesen

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Vorschriften sind

1.

das Landesverwaltungsamt hinsichtlich

a)

der Zulassung von Futtermittelunternehmen, einschließlich der Änderung, der Aussetzung und des Entzuges der Zulassung,

b)

der Registrierung von Futtermittelunternehmen, die Hersteller aus Drittländern vertreten,

c)

der Entgegennahme der Anzeige von Futtermittelunternehmen,

d)

der Erteilung, Änderung und Aufhebung der Genehmigung von Ausnahmen nach futtermittelrechtlichen und verfütterungsverbotsrechtlichen Vorschriften mit Ausnahme derer von landwirtschaftlichen Betrieben,

2.

im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte.