707.2

Mittelstandsförderungsgesetz
(MFG)

Vom 27. Juni 2001

Fundstelle: GVBl. LSA 2001, S. 230

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 9

Mittelstandsklausel

Vor dem Erlass von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sind die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft zu überprüfen. Dies gilt auch für kommunale Gebietskörperschaften. Das Prüfungsergebnis ist in die Begründung zum Entwurf der jeweiligen Vorschriften aufzunehmen.