2251.2

Gesetz zum Staatsvertrag über den
Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vom 25. Juni 1991

Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 111

Ausgabe im Zusammenhang

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Staatsvertrag

Staatsvertrag
über den
Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)*

Der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und das Land Thüringen (im folgenden: die Länder) sind übereingekommen, eine gemeinsame Rundfunkanstalt zu errichten, und schließen deshalb nachstehenden Staatsvertrag:

*

Gemäß Bekanntmachung vom 6. November 1991 ist der Staatsvertrag nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde am 4. Juli 1991 rückwirkend zum 1. Juli 1991 in Kraft getreten.