2251.2 Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 25. Juni 1991Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 111
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Staatsvertrag
Staatsvertrag
über den
Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)*
Der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und das Land Thüringen (im
folgenden: die Länder) sind übereingekommen, eine gemeinsame Rundfunkanstalt
zu errichten, und schließen deshalb nachstehenden Staatsvertrag: | * | Gemäß Bekanntmachung vom 6. November 1991 ist
der Staatsvertrag nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde am 4. Juli
1991 rückwirkend zum 1. Juli 1991 in Kraft getreten. |
|