2251.2 Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 25. Juni 1991Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 111
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§ 47
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 1991
in Kraft. Sind nicht alle Ratifikationsurkunden bis zum 30. Juni 1991 bei der Staatskanzlei
des Freistaates Sachsen in Dresden hinterlegt, tritt der Staatsvertrag mit der Hinterlegung
der letzten Ratifikationsurkunde rückwirkend zum 1. Juli 1991 in Kraft. In diesem
Falle beginnt die in §
45 Absatz 2 Satz 1
festgelegte Frist von vierzehn Tagen am Tage nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde.
Die Staatskanzlei des Freistaates Sachsen teilt den übrigen beteiligten Ländern
die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Erfurt, den 30. Mai 1991.
Für den Freistaat
Sachsen
Der Ministerpräsident
des Freistaates
Sachsen
Prof. Dr. Biedenkopf
Für das Land
Sachsen-Anhalt
Der Ministerpräsident
des Landes
Sachsen-Anhalt
Dr. Gies
Für das Land
Thüringen
Der Ministerpräsident
des Landes
Thüringen
Duchac |