2020.15 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Vom 24. Februar 1994 Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338
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§ 39
Bewerbungen zur Bürgermeister-,
Verbandsgemeindebürgermeister- und Landratswahl
(1) Bewerbungen können bis 18 Uhr des letzten Tages
der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Auf
den Bewerbungen ist der Zeitpunkt des Einganges zu vermerken.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen
Bewerbungen nach
§ 30 Abs. 3
KWG LSA
soll Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift (Hauptwohnung)
enthalten. |