2020.15

Kommunalwahlordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)

Vom 24. Februar 1994

Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 39

Bewerbungen zur Bürgermeister-, Verbandsgemeindebürgermeister- und Landratswahl

(1) Bewerbungen können bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Auf den Bewerbungen ist der Zeitpunkt des Einganges zu vermerken.

(2) Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen nach § 30 Abs. 3 KWG LSA soll Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift (Hauptwohnung) enthalten.