2020.15 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Vom 24. Februar 1994 Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 2
Hauptwahlen
Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind
- 1.
allgemeine Neuwahlen (
§ 6 Abs. 1
KWG LSA),
- 2.
Wahl des Bürgermeisters, Verbandsgemeindebürgermeisters und Landrates
(
§ 6 Abs. 2
KWG LSA),
- 3.
einzelne Neuwahlen (
§ 46
KWG LSA),
- 4.
Wiederholungswahlen (
§ 45
KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das
Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.
|