2020.15

Kommunalwahlordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)

Vom 24. Februar 1994

Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 2

Hauptwahlen

Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind

1.

allgemeine Neuwahlen ( § 6 Abs. 1 KWG LSA),

2.

Wahl des Bürgermeisters, Verbandsgemeindebürgermeisters und Landrates ( § 6 Abs. 2 KWG LSA),

3.

einzelne Neuwahlen ( § 46 KWG LSA),

4.

Wiederholungswahlen ( § 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.