2020.15 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Vom 24. Februar 1994 Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Wahl der Gemeinderäte,
der Ortschaftsräte, des Bürgermeisters (Gemeindewahlen), der Verbandsgemeinderäte,
des Verbandsgemeindebürgermeisters (Verbandsgemeindewahlen), des Kreistages
und des Landrates (Kreiswahlen). Sie findet ferner Anwendung für die Durchführung
von Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und die Anhörung
von Bürgern bei Gebietsänderungen, die nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt durchzuführen sind. |