2020.15

Kommunalwahlordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)

Vom 24. Februar 1994

Fundstelle: GVBl. LSA 1994, S. 338

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 1

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte, des Bürgermeisters (Gemeindewahlen), der Verbandsgemeinderäte, des Verbandsgemeindebürgermeisters (Verbandsgemeindewahlen), des Kreistages und des Landrates (Kreiswahlen). Sie findet ferner Anwendung für die Durchführung von Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und die Anhörung von Bürgern bei Gebietsänderungen, die nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt durchzuführen sind.