2020.13 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004Fundstelle: GVBl. LSA 2004, S. 92
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§ 8
Wahlbezirke
Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Kleinere
Gemeinden bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere
Wahlbezirke eingeteilt. |