2020.13

Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. Februar 2004

Fundstelle: GVBl. LSA 2004, S. 92

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 8

Wahlbezirke

Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Kleinere Gemeinden bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt.