2020.13 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004Fundstelle: GVBl. LSA 2004, S. 92
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§ 58
Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Sollen in Gemeinden oder Landkreisen Wahlen in neue, zum
Wahltag noch nicht bestehende Gebietsstrukturen erfolgen, finden die allgemeinen
Regelungen dieses Gesetzes, der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung sowie der
aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung Anwendung, soweit im Folgenden nichts
Abweichendes bestimmt ist. Gleiches gilt bei Eingemeindungen und Wahlen des Bürgermeisters. |