631.1

Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)

Vom 30. April 1991

Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 35

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 6

Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.