631.1 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) Vom 30. April 1991Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 35
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§ 5
Verwaltungsvorschriften
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz sowie
die Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen und endgültigen Haushalts-
und Wirtschaftsführung erläßt das Ministerium der Finanzen. |