631.1

Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)

Vom 30. April 1991

Fundstelle: GVBl. LSA 1991, S. 35

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§ 5

Verwaltungsvorschriften

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz sowie die Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen und endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erläßt das Ministerium der Finanzen.