213.50 Garagenverordnung (GaVO) Vom 14. September 2006Fundstelle: GVBl. LSA 2006, S. 495
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§ 18
Brandmeldeanlagen
Geschlossene Groß- und Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen
haben, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung stehen, für
die Brandmeldeanlagen erforderlich sind. |