2161.2

Gesetz zur Familienförderung des
Landes Sachsen-Anhalt
(FamFöG LSA)

Vom 19. Dezember 2005*)

*)Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung von Familien, Sicherung einer nachhaltigen Bevölkerungspolitik sowie Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf vom 19. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 740)

Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 740

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 17 a neu eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 644, 646)

2.

§§ 4 und 19 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweck des Gesetzes

Erster Abschnitt
Familienleistungen

§ 2 Kinderbetreuung
§ 3 Familienfreundlichkeitsprüfung
§ 4 Auditierung und Zertifizierung im
Bereich Familienfreundlichkeit
§ 5 Auskünfte
§ 6 Landesförderung für Familien bei Wohnen und Mobilität
§ 7 Kommunale Wohneigentumsförderung für Familien
§ 8 Vergünstigungen im Schulwesen
§ 9 Familienpass
§ 10

Förderung der Stiftung
„Familie in Not - Sachsen-Anhalt“

Zweiter Abschnitt
Förderung von Familienbildungsangeboten,
Familienerholung mit Bildungsangeboten sowie
von Familienberatungsstellen

§ 11 Zweck der Förderung
§ 12 Grundsätze der Förderung von Familienbildungsangeboten,
Familienerholung mit Bildungsangeboten sowie
von Familienberatungsstellen
§ 13 Förderung der Leistungen von
überregional tätigen Familienverbänden
§ 14 Förderung der Leistungen von Familienzentren
§ 15 Förderung von Familienbildungsangeboten
§ 16 Förderung von Familienerholung mit Bildungsangeboten
§ 17 Förderung von Investitionen in Familienzentren
§ 17a Allianz für Kinder

Dritter Abschnitt
Übertragung von Aufgaben nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz

§ 18 Zuständigkeit
§ 19 Beteiligung an den Rückeinnahmen und
Regelung des Finanzausgleichs