2232.7

Gesetz zur Freistellung von der
Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
(Bildungsfreistellungsgesetz)

Vom 4. März 1998

Fundstelle: GVBl. LSA 1998, S. 92

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§ 6

Verbot der Erwerbstätigkeit

Während der Weiterbildung darf keine dem Freistellungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.