2232.7 Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) Vom 4. März 1998Fundstelle: GVBl. LSA 1998, S. 92
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 6
Verbot der Erwerbstätigkeit
Während der Weiterbildung darf keine dem Freistellungszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. |