2127.1

Gesetz über das Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesen
des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- BestattG LSA)

Vom 5. Februar 2002

Fundstelle: GVBl. LSA 2002, S. 46

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§ 1

Grundsätze

(1) Der Umgang mit Leichen und mit der Asche Verstorbener hat mit der gebotenen Würde und mit der Achtung vor den Verstorbenen zu erfolgen. Er hat sich auch nach den bekannt gewordenen sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Vorstellungen der Verstorbenen zu richten, soweit nicht Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.

(2) Die Vorschriften des Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1993 (BGBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149, 1168), in seiner jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.