213.37

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(BauO LSA)

Vom 20. Dezember 2005*)

*) Verkündet als Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen, Gesetz über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Investitionserleichterungsgesetz) vom 20. Dezember 2005

Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 769

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 717)

2.

§§ 59 und 60 geändert durch § 38 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569, 577)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Allgemeine Anforderungen

Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 6 Abstandsflächen, Abstände
§ 7 Teilung von Grundstücken
§ 8 Kinderspielplätze

Teil 3
Bauliche Anlagen

Abschnitt 1
Gestaltung

§ 9 Gestaltung
§ 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11 Baustelle
§ 12 Standsicherheit
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ 14 Brandschutz, Brandschutzanforderungen an das
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
§ 16 Verkehrssicherheit

Abschnitt 3
Bauprodukte, Bauarten

§ 17 Bauprodukte
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten
im Einzelfall
§ 21 Bauarten
§ 22 Übereinstimmungsnachweis
§ 23 Übereinstimmungserklärung des Herstellers
§ 24 Übereinstimmungszertifikat
§ 25 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

Abschnitt 4
Wände, Decken, Dächer

§ 26 Tragende und aussteifende Wände, Stützen
§ 27 Außenwände
§ 28 Trennwände
§ 29 Brandwände
§ 30 Decken
§ 31 Dächer

Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 32 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 33 Treppen
§ 34 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 35 Notwendige Flure, offene Gänge
§ 36 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
§ 37 Umwehrungen

Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung

§ 38 Aufzüge
§ 39 Leitungsanlagen, Installationsschächte
und Installationskanäle
§ 40 Lüftungsanlagen
§ 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur
Wärmeerzeugung und Brennstoffversorgung
§ 42 Sanitäre Anlagen
§ 43 Kleinkläranlagen, Gruben
§ 44 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
§ 45 Blitzschutzanlagen

Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 46 Aufenthaltsräume
§ 47 Wohnungen
§ 48 Notwendige Stellplätze, Garagen
§ 49 Barrierefreies Bauen
§ 50 Sonderbauten

Teil 4
Die am Bau Beteiligten

§ 51 Grundpflichten
§ 52 Bauherr oder Bauherrin
§ 53 Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin
§ 54 Unternehmer oder Unternehmerin
§ 55 Bauleiter oder Bauleiterin

Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden

§ 56 Aufbau und Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden
§ 57 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 58 Grundsatz
§ 59 Vorrang anderer Gestattungsverfahren
§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben,
Beseitigung von Anlagen
§ 61 Genehmigungsfreistellung

Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren

§ 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 63 Baugenehmigungsverfahren
§ 64 Bauvorlageberechtigung
§ 65 Bautechnische Nachweise
§ 66 Abweichungen
§ 67 Bauantrag, Bauvorlagen
§ 68 Behandlung des Bauantrags
§ 69 Beteiligung der Nachbarn
§ 70 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 71 Baugenehmigung, Baubeginn
§ 72 Geltungsdauer der Genehmigung
§ 73 Teilbaugenehmigung
§ 74 Vorbescheid
§ 75 Genehmigung Fliegender Bauten
§ 76 Bauaufsichtliche Zustimmung

Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 77 Verbot unrechtmäßig
gekennzeichneter Bauprodukte
§ 78 Einstellung von Arbeiten
§ 79 Beseitigung von Anlagen,
Nutzungsuntersagung

Abschnitt 5
Bauüberwachung

§ 80 Bauüberwachung
§ 81 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

Abschnitt 6
Baulasten

§ 82 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 83 Ordnungswidrigkeiten
§ 84 Verordnungsermächtigungen
§ 85 Örtliche Bauvorschriften
§ 86 Bestehende bauliche Anlagen
§ 87 Übergangsvorschriften